Mitgliedschaft im CCC
Wir freuen uns, daß du dich für eine Mitgliedschaft im CCC interessierst.
Hier ist die Vereinssatzung, eine Beitrittserklärung, sowie die aktuelle Beitragsordnung zu finden.
Beitragsordnung
1.Vollmitglied
Die Vollmitgliedschaft im CCC umfasst folgende jährliche Beiträge:
1.1
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Familien (Ehe-/ Lebenspartner mit minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern in Schul- und Berufsausbildung bzw. Studium) |
166,- Euro
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1.2
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Erwachsene (ab 18 Jahren), Alleinerziehende mit Kindern (minderjährigen Kinder und volljährigen Kinder in Schul- und Berufsausbildung bzw. Studium) |
112,- Euro
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1.3
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Kinder und Jugendliche (15 - 17 Jahren), Studierende, Auszubildende Arbeitslose und Bezieher von Arbeitslosengeld I o. II |
88,- Euro
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1.4
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Kinder bis 14 Jahre
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76,- Euro
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2. Gastmitglied
Mitglieder anderer Vereine haben die Möglichkeit, im CCC „Gastmitglied“ zu werden. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Kanupolo-Spieler anderer Vereine, die in einer Mannschaft des CCC mitspielen wollen. Unter der Voraussetzung einer bestehenden Mitgliedschaft in ihrem „Heimverein“ können sie für einen Saisonbeitrag für eine Saison Mitglied im CCC werden.
Die Gastmitgliedschaft im CCC umfasst folgende jährliche Beiträge:
2.1
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Erwachsene (ab 18 Jahren)
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50,- Euro
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2.2
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Kinder, Jugendliche, Auszubildende
Arbeitslose, und Sozialhilfeempfänger
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25,- Euro
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3. Erhebung
Die Mitgliedsbeiträge werden innerhalb des ersten Quartals jedes Jahres von dem Calenberger Canoe Club Barsinghausen e.V. per Lastschrift eingezogen oder innerhalb des ersten Quartals von dem Mitglied an den Verein überwiesen. Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Beitragspflichtigen. Im ersten Mitgliedsjahr wird der volle Jahresbeitrag nur erhoben, wenn der Vereinseintritt im ersten Quartal erfolgt, bei einem Eintritt im 2. Quartal werden 75% vom Jahresbetrag erhoben, bei Eintritt im 3. Quartal 50% und bei Eintritt im 4. Quartal 25%.
4. Säumniszuschläge
Säumige Beitragszahler erhalten zum 1. April die erste Mahnung, zum 1. Juli die zweite Mahnung. Die erste Mahnung wird mit einem Kostenbeitrag von € 2,-, die zweite Mahnung mit einem Kostenbeitrag von € 4,- belegt. Über eventuelle weitere Schritte gegen säumige Beitragszahler beschließt der geschäftsführende Vorstand einstimmig. Im Falle von Rücklastschriften bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverkehr übernimmt das Mitglied die Kosten für die Rücklastschrift entsprechend der Berechnung des Kreditinstituts.
5. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2020 in Kraft.
Barsinghausen, 7. Februar 2019